In dieser Ordnung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint
Sonderausschussordnung
§1 Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Sonderausschussordnung ist §14 der Vereinssatzung.
§2 Bildung von Sonderausschüssen
Auf Bedarf und nach Beschluss des Vereinsausschusses können Sonderausschüsse gebildet werden.
§3 Arten der Ausschüsse/Sonderausschüsse
§4 Zusammensetzung und Aufgaben
Der Bauausschuss wird bei größerer Baumaßnahme des SSV Oberhochstatt ins Leben gerufen und ist zeitlich bis zum Ende der Baumaßnahme (Abrechnung mit Hauptkasse) begrenzt. Er plant, organisiert und überwacht die in vollem Umfang entsprechenden Baumaßnahmen. Alle Belange des finanziellen Bereiches obliegen dem Hauptverein (§3 FO). Er handelt nach den Grundsätzen (§1) der Finanzordnung und der Vereinssatzung.
Der Festausschuss wird auf Beschluss des Vereinsausschusses ins Leben gerufen. Er plant und organisiert das anstehende Fest in allen seinen Einzelheiten. Er überwacht und arbeitet aktiv an der Umsetzung seiner Planung und Organisation für das Fest mit.
§5 Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss ist ein vom Verein unabhängiger Ausschuss, der den Verein in allen Rechtsfragen vertritt/berät, die das öffentliche Recht betreffen, dies können sein:
zivile Strafprozesse, Ermittlungsverfahren, Veruntreuung, Finanzwesen, etc.
§6 Schlussbestimmung
Diese Sonderausschussordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 17.12.209 beschlossen und tritt mit dem gleichen Tag in Kraft.