In dieser Ordnung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint

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Sonderausschussordnung

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§1 Grundlage

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Grundlage für die Regelungen in dieser Sonderausschussordnung ist §14 der Vereinssatzung.

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§2 Bildung von Sonderausschüssen

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Auf Bedarf und nach Beschluss des Vereinsausschusses können Sonderausschüsse gebildet werden.

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§3 Arten der Ausschüsse/Sonderausschüsse

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1.Vorstand

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2.Vereinsausschuss

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3.Jugendausschuss

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4.Finanzausschuss

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5.Abteilungsausschuss

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6.Bauausschuss

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7.Festausschuss

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8.Rechtsausschuss

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§4 Zusammensetzung und Aufgaben

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1.Die Zusammensatzung und Aufgaben der Ausschüsse 1. und 2., sind in der Vereinssatzung geregelt und werden hier nicht näher beschrieben.

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2.Die Zusammensetzung der Ausschüsse 3., 4. und 5. sind aufgrund der Vereinssatzung einzurichten, ihre Aufgaben werden in den jeweiligen Ordnungen geregelt.

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3.Der Bauausschuss setzt sich zusammen aus dem

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a)Vereinsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter

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b)Schriftführer oder seinem Stellvertreter

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c)Technischen Leiter

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d)einem (ggf. mehreren) Berater

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Der Bauausschuss wird bei größerer Baumaßnahme des SSV Oberhochstatt ins Leben gerufen und ist zeitlich bis zum Ende der Baumaßnahme (Abrechnung mit Hauptkasse) begrenzt. Er plant, organisiert und überwacht die in vollem Umfang entsprechenden Baumaßnahmen. Alle Belange des finanziellen Bereiches obliegen dem Hauptverein (§3 FO). Er handelt nach den Grundsätzen (§1) der Finanzordnung und der Vereinssatzung.

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4.Der Festausschuss setzt sich zusammen aus dem

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a)Festausschussvorsitzenden

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b)Stellv. Festausschussvorsitzenden

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c)Schriftführer oder Stellvertreter

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d)Kassier oder Stellvertreter

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e)Abteilungsleitern

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f)Angemessenen Anzahl von Beisitzern (je nach Umfang des Festes)

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Der Festausschuss wird auf Beschluss des Vereinsausschusses ins Leben gerufen. Er plant und organisiert das anstehende Fest in allen seinen Einzelheiten. Er überwacht und arbeitet aktiv an der Umsetzung seiner Planung und Organisation für das Fest mit.

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§5 Rechtsausschuss

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Der Rechtsausschuss ist ein vom Verein unabhängiger Ausschuss, der den Verein in allen Rechtsfragen vertritt/berät, die das öffentliche Recht betreffen, dies können sein:

zivile Strafprozesse, Ermittlungsverfahren, Veruntreuung, Finanzwesen, etc.

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1.Der Rechtsausschuss setzt sich zusammen aus dem/der

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a)Rechtsfachmann (zugleich Vorsitzender)

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b)1.Schriftführer oder dessen Stellvertreter

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c)einem Beisitzer

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2.Er bleibt solange im Amt, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde, bzw. die Maßnahme als erledigt betrachtet werden kann.

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§6 Schlussbestimmung

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Diese Sonderausschussordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 17.12.209 beschlossen und tritt mit dem gleichen Tag in Kraft.

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